RS Vwgh 2003/7/3 2000/20/0071

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Veröffentlicht am 03.07.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Unter Bedachtnahme auf die Befürchtung der Asylwerberin, sie sollte auch gezwungen werden, Mitglied der "Ugboni-Sekte" zu werden, scheint nicht ausgeschlossen, dass die behauptete Verfolgungsgefahr (auch) auf der der Asylwerberin (zumindest) unterstellten Ablehnung der religiösen Überzeugung dieser Sekte beruht (Hinweis auf das die "Ogboni-Geheimgesellschaft" in Nigeria betreffende, unter dem Gesichtspunkt des § 6 Z 2 AsylG 1997 ergangene E vom 12. Juni 2003, Zl. 2000/20/0100, oder das eine andere nigerianische Sekte betreffende E vom 24. April 2003, Zl. 2000/20/0326, jeweils mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000200071.X06

Im RIS seit

01.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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