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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §65;Rechtssatz
Die Zustellung des Zahlungsverbotes ist der konstitutive Akt, mit dem das Pfandrecht zu Gunsten der Republik Österreich (des betreibenden Gläubigers) begründet wird, der Zustellung des Verfügungsverbotes an den Abgabenschuldner (den Verpflichteten) kommt nur deklarative Wirkung zu (Hinweis E 22. März 1991, 90/13/0113). Auch in den Fällen, in denen die Abgabenbehörde auf Grund eines Guthabens des Abgabenschuldners selbst als Drittschuldner anzusehen ist, bedarf es der Erlassung des Zahlungsverbotes (sogenanntes Zweitverbot), um das Pfandrecht an dem Guthaben zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000150138.X02Im RIS seit
15.08.2003