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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;Rechtssatz
Der Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit eines Freiberuflers mit auswärtiger Betriebsstätte (Kanzlei) ist nicht in dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer zu sehen (Hinweis Doralt, EStG4, § 20 Tz 104/6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150177.X04Im RIS seit
11.08.2003Zuletzt aktualisiert am
08.12.2010