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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Stattgebung - Feststellung nach § 6 Abs. 5 AWG 2002 - Mit dem angefochtenen Bescheid wird festgestellt, dass die von der beschwerdeführenden Partei hergestellten Druckgaskapseln Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung 1996 sind. Mit dieser Feststellung verbinden sich Rechtswirkungen derart, dass die beschwerdeführende Partei die in der Verpackungsverordnung für Verpackungen vorgesehenen Maßnahmen zu treffen hat. Der angefochtene Bescheid ist daher geeignet, in Rechte der beschwerdeführenden Partei einzugreifen.
Schlagworte
VollzugBesondere Rechtsgebiete DiversesAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003070006.A02Im RIS seit
25.09.2003Zuletzt aktualisiert am
30.05.2017