RS Vwgh 2003/7/9 2003/12/0097

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Veröffentlicht am 09.07.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
AVG §73 Abs1;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/05/0214 B 15. Oktober 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Entscheidungspflicht der belBeh über einen Eventualantrag des Bf kann so lange nicht entstehen, als der Primärantrag nicht rechtskräftig abgewiesen worden ist.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003120097.X01

Im RIS seit

02.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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