RS Vwgh 2003/7/9 AW 2003/07/0006

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Veröffentlicht am 09.07.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §56;
AWG 2002 §6 Abs5;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Feststellung nach § 6 Abs. 5 AWG 2002 - Feststellungsbescheide unterliegen zwar in der Regel keinem unmittelbaren Vollzug; sie sind aber gleichwohl im Rahmen ihrer normativen Wirkung verbindlich und daher insoweit einem mittelbaren Vollzug zugänglich (vgl. den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. April 2001, AW 2001/08/0013 und die dort angeführte Vorjudikatur).

Schlagworte

VollzugAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003070006.A01

Im RIS seit

25.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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