RS Vwgh 2003/7/11 2003/06/0047

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Veröffentlicht am 11.07.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/06/0048

Rechtssatz

Muss die Kanzleikraft des Rechtsanwaltes die Entscheidung treffen, an welche der beiden in zwei Schreiben (hier: Vorstellung mit Begleitschreiben) unterschiedlich genannten Adressen die Sendung zu richten und diese dementsprechend in das mit einem Sichtfenster ausgestattete Kuvert einzulegen sind, handelt es sich bei der Kuvertierung und Postaufgabe der betreffenden Schriftstücke nicht um rein manipulative Vorgänge. Der Rechtsanwalt muss eine diesbezügliche Anweisung geben und deren Einhaltung kontrollieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003060047.X01

Im RIS seit

11.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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