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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Weder den Vorschriften der Tiroler Landesbauordnung noch anderen Tiroler Baurechtsvorschriften lassen sich Bestimmungen entnehmen, wonach im Rahmen von Kollaudierungsverhandlungen bezüglich rechtskräftig genehmigter Bauvorhaben ein Bauauftrag zur Veränderung des rechtskräftig genehmigten und der Bewilligung entsprechend durchgeführten Bauvorhabens oder ein Abbruchbescheid zu erlassen wäre. Der rechtskräftig genehmigte Bestand war und ist nämlich auch dann als rechtmäßig anzusehen, wenn er zum Nachbargrundstück hin in den Mindestabstandsbereich hineinragen sollte.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000060173.X03Im RIS seit
13.08.2003