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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Keine Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags mangelsGlaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes; Zurückweisung desVerfahrenshilfeantrags wegen nicht fristgerechter Vorlage desanzufechtenden BescheidesRechtssatz
Der Antragsteller behauptet ua, er sei (mangels Geldmittel) nicht in der Lage gewesen, den anzufechtenden Bescheid abschriftlich oder per Telefax vorzulegen (das Bescheidoriginal benötige er für den VwGH).
Der Antragsteller hat jedoch in der Zeit zwischen der Zustellung der Verfügung des Verfassungsgerichtshofes und seinem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht nur zahlreiche - schriftliche - Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe an den Verfassungsgerichtshof verfasst und eingebracht, sondern auch mit Telefax einen weiteren Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe beim Verfassungsgerichtshof gestellt.
Der Antragsteller konnte daher nicht glaubhaft machen, dass er in der fraglichen Zeitspanne gehindert gewesen wäre, den anzufechtenden Bescheid (abschriftlich oder per Telefax) vorzulegen.
She ebenso B1417/09 ua, B v 22.02.10, hins der Vorlage von Vermögensbekenntnissen der mj Antragsteller sowie des Einschreiters als Unterhaltsverpflichteten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B192.2006Zuletzt aktualisiert am
15.04.2010