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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Verhinderung von Schäden an Nachbargebäuden ist eine Frage der Ausführung, nicht jedoch der Bewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens (Hinweis E 30.5.2000, 96/05/0121).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002050743.X05Im RIS seit
13.08.2003Zuletzt aktualisiert am
03.02.2014