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50 GewerberechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätLeitsatz
Einstellung von amtswegigen Verordnungsprüfungsverfahren nach Zurückziehung der Beschwerden in den AnlassfällenRechtssatz
Einstellung der von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Prüfung des vorletzten Absatzes des Erlasses des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 07.12.00, Z33.300/109-III/A/2/00, zum Betreff "Einkaufszentren-Verordnung, Erlass betr §77 Abs9 GewO 1994 idgF, Stadtkern- oder Ortskerngebiet" nach Zurücknahme der Beschwerden in den Anlassverfahren.
Keine Anwendbarkeit mehr der in Prüfung gezogenen Norm, keine Klaglosstellung iSd Art139 Abs2 B-VG.
Die beschwerdeführenden Parteien der Anlassverfahren zogen ihre Beschwerde zurück, ohne dass eine behördliche Einflussnahme welcher Art immer festzustellen wäre.
Anlassfälle: B v 16.03.06, B951/03 ua - Einstellung der Beschwerdeverfahren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Anlaßverfahren, Einkaufszentren, Gewerberecht, VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:V113.2005Dokumentnummer
JFR_09939684_05V00113_01