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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §113 Abs2b;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/05/0314 E 28. April 2006Rechtssatz
Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 3. Dezember 2002, B 1256/01, wurde ausgeführt, dass ein von der Behörde gemäß § 113 Abs. 2b NÖ BauO 1976 zu erlassender Bescheid insofern - ungeachtet seiner Bezeichnung als Feststellungsbescheid durch den Gesetzgeber - konstitutive Wirkung dahingehend hat, dass für das betreffende Grundstück kein Bauverbot gemäß § 20 Abs. 2 Z. 3 NÖ BauO 1976 besteht. Da der Tatbestand in diesem Fall erst im Vorgang der behördlichen Entscheidung verwirklicht wird, sind erst damit alle Voraussetzungen für die Erlassung des Bescheides gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002051517.X04Im RIS seit
13.08.2003Zuletzt aktualisiert am
15.06.2012