RS Vwgh 2003/7/16 2002/01/0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.07.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/01/0156 E 2. Oktober 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof kann nicht finden, dass ein häufiger Arbeitsplatzwechsel - auch in Verbindung mit (gänzlichem) Fehlen einer geregelten Beschäftigung während eines Teilzeitraumes von 15,5 Monaten während des hier zu beurteilenden Gesamtzeitraumes von über neun Jahren - als Grundlage für eine im Sinne des § 11 StbG 1985 gelegenen Ermessensübung zum Nachteil des Fremden wegen dessen unzureichender beruflicher Integration (ein Bezug zur persönlichen Integration ist überhaupt nicht erkennbar) in Frage käme, zumal die Behörde nicht unter Bezugnahme auf die jeweils branchenüblichen Verhältnisse darlegt, dass aus dem häufigen Arbeitsplatzwechsel auf eine mangelnde Bewährung des Fremden auf dem Arbeitsmarkt zu schließen sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010143.X01

Im RIS seit

11.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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