RS Vwgh 2003/7/16 2000/01/0237

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.07.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §44 Abs5;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Für die Prüfung der Zulässigkeit des Zweitantrages ist - anders als, im Falle der Bejahung der Zulässigkeit, bei der inhaltlichen Erledigung dieses Antrages - von der Rechtsanschauung auszugehen, auf die sich die rechtskräftige Erledigung des Erstantrages gründete (vgl. E 3.7.2003, Zl. 2002/20/0421 mwN).

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000010237.X01

Im RIS seit

14.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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