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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19;Rechtssatz
Wenn in einem Bescheid, mit dem die Aufforderung ausgesprochen wird, binnen bestimmter Frist nach Zustellung des Bescheides bei der Behörde zu erscheinen und sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen, nur auf die erfolgte Anzeige nach § 27 Abs 1 SMG hingewiesen und die strafgerichtlichen Verurteilungen des Betroffenen aus den Jahren 1995 und 1996 (ohne Angabe der konkret verhängten Strafen) festgestellt wird, so bleibt im Hinblick auf die alternativen Begehungsweisen des Deliktes nach § 27 Abs 1 SMG einerseits und auf § 16 Abs 2 Z 3 SPG andererseits die - für die gemäß § 65 Abs 1 SPG anzustellende Prognose bedeutungsvolle - Frage unbeantwortet, ob der Betroffene überhaupt aktuell in Verdacht steht, einen gefährlichen Angriff begangen zu haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002010592.X04Im RIS seit
11.08.2003Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008