Index
41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;Rechtssatz
Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Prognose im Sinne der zweiten Voraussetzung des § 65 Abs 1 SPG setzt voraus, dass sich die Behörde mit den Einzelheiten des von ihr angenommenen Tatverdachtes, mit den daraus unter Bedachtnahme auf die Persönlichkeit des Beschwerdeführers zu ziehenden Schlüssen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass er gefährliche Angriffe begehen werde, und mit der Frage des daraus abzuleitenden Erfordernisses einer "Vorbeugung" durch eine erkennungsdienstliche Behandlung näher auseinander gesetzt (siehe dazu und zur im gegebenen Zusammenhang bestehenden Prüfungsverpflichtung der Sicherheitsbehörden in einem vergleichbaren Fall das hg Erkenntnis vom 17. September 2002, Zl 2002/01/0320).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002010369.X02Im RIS seit
11.08.2003