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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Die Ansicht des Beschwerdeführers, das Gesetz verlange seine Einwilligung in die Verleihung der Staatsbürgerschaft, damit er gegenüber den Interessen seiner antragstellenden Kinder sein Interesse an einer Abwehr höherer Unterhaltsansprüche dieser Kinder ihm gegenüber durchsetzen könne, lässt sich vor diesem Hintergrund - insbesondere angesichts der Ausführungen über die Parteistellung in den ErläutRV (497 BlgNR X. GP 26f) zum StbG 1965 und angesichts des stets gleichen Kriteriums für die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung bzw. Einwilligung - nicht teilen. Damit gibt der vorliegende Fall aber auch nicht Anlass, von der Vorjudikatur zur Parteistellung im Verleihungsverfahren abzurücken (vgl. E 13.12.1971, VfSlg 6607; E 17.10.1978, Zl. 1620/78, ZfVB 1979/1378; E 17.11.1982, Zlen. 01/1096/79, 81/01/0101).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002010341.X02Im RIS seit
11.08.2003Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013