RS Vwgh 2003/7/16 2002/01/0592

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Veröffentlicht am 16.07.2003
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §65 Abs1 idF 2002/I/104;
SPG 1991 §65 idF 2002/I/104;
SPG 1991 §70 Abs3;

Rechtssatz

Indem § 70 Abs 3 erster Satz SPG ohne eine Sonderregelung für "Aktualisierung" auf die rechtmäßige Ermittlung aktuellerer Daten abstellt, verweist sie auf die - gleichfalls keine Sonderregelung für eine "Aktualisierung" enthaltenden - §§ 65 ff SPG. Im Ergebnis ist daher auch eine Aktualisierungszwecken dienende erkennungsdienstliche Behandlung am Maßstab des § 65 Abs 1 SPG zu messen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010592.X01

Im RIS seit

11.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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