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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/01/0369 E 4. April 2001 RS 2Stammrechtssatz
Taten haben bei der nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 vorzunehmenden Beurteilung der Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft grundsätzlich dann weniger Gewicht, wenn sie weiter zurückliegen (Hinweis E 7.9.2000, 2000/01/0117). Dabei ist auch der Zeitraum des Wohlverhaltens nach einer Straftat zu beachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002010270.X02Im RIS seit
11.08.2003