RS Vwgh 2003/7/16 2002/01/0143

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Veröffentlicht am 16.07.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1;
StbG 1985 §10a;
StbG 1985 §11;
StbG 1985 §16 Abs1;
StbG 1985 §17 Abs1;
StbG 1985 §18;

Rechtssatz

Es kann nicht ohne Weiteres daraus, dass es einem Familienmitglied des Einbürgerungswerbers an einer entsprechenden Kenntnis der deutschen Sprache fehlt, ohne Berücksichtigung der sonstigen Umstände des Falles darauf geschlossen werden, dass bei ihm selbst keine ausreichende Integration gegeben wäre (vgl. E 24.6.2003, Zl. 2001/01/0502). Ebenso wenig kann dem Beschwerdeführer vorgehalten werden, er habe sich um die entsprechenden Sprachkenntnisse der übrigen Familienangehörigen nicht gesorgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010143.X03

Im RIS seit

11.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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