RS Vwgh 2003/7/16 2002/01/0245

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Veröffentlicht am 16.07.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Bei der "Vielzahl" der dem Beschwerdeführer zur Last glegten Verwaltungsübertretungen beschränkte sich die belangte Behörde auf einen Hinweis auf die große Zahl der begangenen Delikte. Der bloße Hinweis darauf, ohne Darstellung, näherer Einzelheiten, vermag jedoch der Begründungspflicht nicht zu genügen (vgl. E 25.3.2003, Zl. 2001/01/0427)[hier: 18 verwaltungsbehördliche Bestrafungen, 1 Abgabendelikt, 1 Verurteilung nach dem WaffG].

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010245.X02

Im RIS seit

18.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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