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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/03/0042 E 15. Dezember 1993 RS 1 (Hier: Aufforderung zur Vorführung)Stammrechtssatz
Es ist rechtlich ohne Bedeutung, ob die Aufforderung zur Atemluftuntersuchung nur in Befehlsform gehalten ist, oder ob sie in Form einer Frage zur Bereitschaft des Lenkers zum Ausdruck kommt, sofern nur die entsprechende Deutlichkeit des Begehrens gegeben ist (Hinweis: E 13. 3 1985, 84/03/0357).
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische UntersuchungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002020257.X04Im RIS seit
15.08.2003