RS Vwgh 2003/7/25 2002/02/0257

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.07.2003
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/03/0042 E 15. Dezember 1993 RS 1 (Hier: Aufforderung zur Vorführung)

Stammrechtssatz

Es ist rechtlich ohne Bedeutung, ob die Aufforderung zur Atemluftuntersuchung nur in Befehlsform gehalten ist, oder ob sie in Form einer Frage zur Bereitschaft des Lenkers zum Ausdruck kommt, sofern nur die entsprechende Deutlichkeit des Begehrens gegeben ist (Hinweis: E 13. 3 1985, 84/03/0357).

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002020257.X04

Im RIS seit

15.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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