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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Netzzugang - Unabhängig davon, ob eine Bindungswirkung des Gerichtes an die Vorfragenentscheidung durch die Energie-Control-Kommission anzunehmen ist oder nicht, besteht die Wirkung einer Entscheidung nach § 20 Abs. 2 ElWOG jedenfalls darin, dass eine Klage während des Verfahrens vor der Behörde nicht eingebracht werden darf bzw. das Gericht die Entscheidung der Behörde abzuwarten hat.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003050036.A02Im RIS seit
15.10.2003