RS Vwgh 2003/8/7 2000/16/0627

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Veröffentlicht am 07.08.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §37 Abs1 lita;

Rechtssatz

Im Erkenntnis vom 25. Februar 1993, 91/16/0118, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Einlagerung der Sache bei einem Lagerhalter einen Verschleierungseffekt beinhaltet, weil sie jedenfalls geeignet ist, das Auffinden durch daran interessierte Behörden zu erschweren. Auch die anlässlich der Einlagerung für Versicherungszwecke vorgenommene Bewertung erlaubt keine Rückschlüsse zur subjektiven Tatseite.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000160627.X03

Im RIS seit

29.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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