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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §37 Abs1 lita;Rechtssatz
Im Erkenntnis vom 25. Februar 1993, 91/16/0118, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Einlagerung der Sache bei einem Lagerhalter einen Verschleierungseffekt beinhaltet, weil sie jedenfalls geeignet ist, das Auffinden durch daran interessierte Behörden zu erschweren. Auch die anlässlich der Einlagerung für Versicherungszwecke vorgenommene Bewertung erlaubt keine Rückschlüsse zur subjektiven Tatseite.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000160627.X03Im RIS seit
29.08.2003