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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Es ist kein vernünftiger Grund erkennbar, weshalb die Vorschrift der Zulassung von Messgeräten (zur Bestimmung des Gehaltes von Alkohol in der Atemluft) zur Eichung über die Einhaltung einer "Wartezeit" eine andere Beurteilung erfordert als jene, die in den "Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholmessgeräte" enthalten ist(Hinweis E 18. Dezember 1995, 95/02/0490). Insbesondere gebieten auch Rechtsschutzüberlegungen keine andere Betrachtungsweise.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002020259.X01Im RIS seit
05.09.2003