Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/16/0574Rechtssatz
Ein Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO ist ein Feststellungsbescheid, der nicht auf die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gerichtet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000160573.X02Im RIS seit
05.09.2003