RS Vwgh 2003/8/7 2000/16/0573

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Veröffentlicht am 07.08.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/16/0574

Rechtssatz

Ein Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO ist ein Feststellungsbescheid, der nicht auf die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gerichtet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000160573.X02

Im RIS seit

05.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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