RS Vwgh 2003/9/3 2001/03/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.2003
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 lita Z10a idF 1994/518;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;

Rechtssatz

Dem Umstand, dass ein Tachometer eines Dienstfahrzeuges nicht geeicht ist, wird dadurch Rechnung getragen, dass im Hinblick auf die übliche Toleranz für ungeeichte Tachometer für Messungen mit einem solchen eine "erhebliche" Geschwindigkeitsüberschreitung gefordert wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001030172.X02

Im RIS seit

09.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten