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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Aus § 33 Abs. 3 AVG lässt sich eine Zweiteilung der Übermittlungsmöglichkeiten von Anbringen an die Behörde ableiten (vgl. hg. Erkenntnis vom 5. Juli 2000, Zl. 2000/03/0152): Die Übermittlung im Wege der Post, bei denen die durch Postaufgabevermerk dokumentierte Übergabe (unter den in diesem Erkenntnis genannten weiteren Voraussetzungen) am letzten Tag der Frist fristwahrend ist, und alle anderen Übermittlungsmodalitäten, etwa durch eigene Übergabe bei der Behörde, Übermittlung durch Boten, Übermittlung durch Telefax oder e-mail.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002030139.X02Im RIS seit
09.10.2003Zuletzt aktualisiert am
02.05.2013