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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Das Ablesen des Tachometers des in einem - allenfalls auch zwischen 80 m und 100 m schwankenden - Abstand nachfahrenden Dienstfahrzeuges durch einen Gendarmeriebeamten ist eine zulässige und grundsätzlich zuverlässige Methode zur Schätzung von Fahrgeschwindigkeit und damit zur Feststellung erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen (vgl. u.a. das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 1990, Zl. 90/02/0156).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001030172.X03Im RIS seit
09.10.2003Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017