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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art89 Abs2Leitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags als aussichtslos angesichts der Zumutbarkeit der Beschreitung des GerichtswegesRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung des §158 Abs3 ABGB betreffend die Beschränkung der Klagslegitimation hinsichtlich der Feststellung der Nichtabstammung auf das Kind später als 30 Jahre nach der Geburt als aussichtslos; Beschreitung des Gerichtsweges zumutbar; Zulässigkeit eines Individualantrags nicht dadurch begründet, dass das gem Art89 Abs2 B-VG zur Antragstellung berufene Gericht die Bedenken nicht teilt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, Zivilrecht, KindschaftsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:G8.2006Dokumentnummer
JFR_09939394_06G00008_01