RS Vwgh 2003/9/3 2001/03/0160

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Veröffentlicht am 03.09.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;
VStG §51f Abs2;

Rechtssatz

Eine urlaubsbedingte Verhinderung vermag nur dann ein begründetes Hindernis im Sinne des § 19 Abs. 3 AVG darzustellen, wenn sie nicht etwa durch zumutbare Dispositionen hätte beseitigt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001030160.X02

Im RIS seit

29.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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