RS Vwgh 2003/9/4 2000/09/0040

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Veröffentlicht am 04.09.2003
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/09/0118 E 27. Oktober 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Der Beamte hat in seinem Antrag auf Aufhebung oder Verminderung der Bezügekürzung einen geeigneten Lebenssachverhalt darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes die gänzliche Aufhebung oder Verminderung der Bezügekürzung gemäß § 112 Abs 4 BDG 1979 unbedingt erfordert (Hinweis E 25.6.1990, 90/09/0068, E 5.12.1996, 95/09/0219).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090040.X01

Im RIS seit

10.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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