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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines örtlichen Raumordnungsprogrammes mangels Konkretisierung der nachteiligen Eingriffe in die Rechtspositionen der antragstellenden GrundeigentümerRechtssatz
Die Antragsteller verweisen lediglich darauf, dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Parzelle 898/1, KG Wartberg, als Bauland nicht im gleichen Umfang wie als Grünland möglich sei, eine ortsübliche Bebauung nicht durchführbar sei und ein Verkauf als Bauland "nicht möglich" sei.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:V25.2006Dokumentnummer
JFR_09939393_06V00025_01