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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Postgesetzes nach aufhebendem Erkenntnis des VfGHRechtssatz
Der Verfassungsgerichtshof hat über bestimmt umschriebene Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nur ein einziges Mal zu entscheiden.
Eine Einbeziehung des vorliegenden Antrages in das Verfahren zu G100/05 ua, E v 25.04.06, war im Hinblick auf das fortgeschrittene Prozessgeschehen nicht mehr möglich.
Ein bereits aufgehobenes Gesetz kann nicht neuerlich Gegenstand eines entsprechenden Aufhebungsbegehrens sein.
Ebenso: G18/06, G20/06, ua, B v 28.11.06: Im Hinblick auf die Aufhebung von Teilen des §14 PostG entfalten die übrigen bekämpften Bestimmungen des §14 keine Rechtswirkungen mehr für den Antragsteller.
Entscheidungstexte
Schlagworte
res iudicata, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Bedenken, VfGH / Individualantrag, RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:G19.2006Dokumentnummer
JFR_09939393_06G00019_01