RS Vwgh 2003/9/9 2002/01/0497

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Veröffentlicht am 09.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Will man den zielgerichteten Aktionen gegen die Person des Beschwerdeführers - gemäß seinen Behauptungen wurde sein Haus zweimal beschossen und wurde zweimal nach ihm gefragt - nicht "Grundlosigkeit" (im Sinn eines völlig planlosen Vorgehens) unterstellen, so müssen daher andere Motive in Betracht gezogen werden. Dabei wäre angesichts der amtsbekannten Umstände im Kosovo (interethnische und politische Spannungen einerseits, hohe Gewaltbereitschaft andererseits) durchaus auch an Umstände zu denken, denen unter dem Gesichtspunkt des Vorliegens eines Konventionsgrundes Bedeutung beizumessen wäre. Ausführungen, dass nach den Angaben des Beschwerdeführers auch Familienmitglieder Opfer von Angriffshandlungen geworden sind und in einem vorgelegten Zeitungsartikel serbische Paramilitärs der Tötung der Familienangehörigen verdächtigt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010497.X02

Im RIS seit

10.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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