RS Vwgh 2003/9/9 2002/01/0398

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.2003
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Index

41/02 Melderecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

HauptwohnsitzG 1994 Art7 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;
StbG 1985 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/01/0030 E 14. Mai 2002 RS 2 (hier: Zeitraum vom 22.3.-12.4.1994)

Stammrechtssatz

Ausführungen dazu, dass bei Beurteilung des Umstandes, ob der Beschwerdeführer vor dem 24. März 1993 ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet inne hatte, auf den "ordentlichen Wohnsitz" im Verständnis des § 5 Abs. 1 StbG 1985 vor Inkrafttreten des Hauptwohnsitzgesetzes abzustellen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010398.X01

Im RIS seit

09.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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