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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §38 Abs1;Rechtssatz
Tatbestandsmerkmale der Wegweisung nach § 38 Abs. 1 SPG 1991 sind zunächst ein "Vorfall(sort)" und die Stellung des Wegzuweisenden als "Unbeteiligter". Eine Wegweisung ist zulässig, wenn die Anwesenheit des Unbeteiligten etwa die erste allgemeine Hilfeleistung oder die Klärung eines gefährlichen Angriffes behindert oder bei Störung der Privatsphäre von vom Vorfall Betroffenen (vgl. Hauer/Keplinger, Kommentar zum Sicherheitspolizeigesetz, 317).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002010360.X01Im RIS seit
09.10.2003