RS Vwgh 2003/9/9 2002/01/0360

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Veröffentlicht am 09.09.2003
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §38 Abs1;

Rechtssatz

Tatbestandsmerkmale der Wegweisung nach § 38 Abs. 1 SPG 1991 sind zunächst ein "Vorfall(sort)" und die Stellung des Wegzuweisenden als "Unbeteiligter". Eine Wegweisung ist zulässig, wenn die Anwesenheit des Unbeteiligten etwa die erste allgemeine Hilfeleistung oder die Klärung eines gefährlichen Angriffes behindert oder bei Störung der Privatsphäre von vom Vorfall Betroffenen (vgl. Hauer/Keplinger, Kommentar zum Sicherheitspolizeigesetz, 317).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010360.X01

Im RIS seit

09.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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