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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §17 Abs4;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/01/0390 E 7. Oktober 2003Rechtssatz
Es kann nicht in Zweifel gezogen werden (arg: insbesondere), dass § 17 Abs. 4 erster Satz AsylG 1997 die Fälle der Zurückweisung eines Asylantrages als unzulässig und der Abweisung als offensichtlich unbegründet bloß beispielsweise vor Augen hat. Nach dem eben Gesagten ergibt sich aber umgekehrt mit gleicher Konsequenz, dass bloß eine "Grobprüfung" geboten ist und dass es keiner erschöpfenden Beurteilung aller für eine Asylgewährung maßgeblichen Umstände bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001010396.X04Im RIS seit
10.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008