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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §121 Abs1;Rechtssatz
Hatte der Bf im Verwaltungsverfahren eine Nachteiligkeit von Abweichungen des ausgeführten Bauwerks vom bewilligten Vorhaben für seine Rechte nicht aufzeigen können, dann kam der Frage, ob solche Abweichungen geringfügig waren oder nicht, für die Beantwortung der Frage einer dem Bf durch den Überprüfungsbescheid widerfahrenen Rechtsverletzung keine Bedeutung mehr zu (Hinweis E 18. Februar 1999, 96/07/0124; E 26. Juni 1996, 93/07/0107).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999070062.X04Im RIS seit
09.10.2003