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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1 impl;Rechtssatz
Eine in einem Überprüfungsbescheid nach § 121 WRG 1959 enthaltenen Feststellung, dass die Maßnahme "nur" im Wesentlichen projekts- und konsensgemäß ausgeführt worden sei, kann dann nicht rechtswidrig sein, wenn der konkrete Umfang von Abweichungen zwischen bewilligter und ausgeführter Anlage nicht zweifelhaft ist (Hinweis E 13.4.2000, 99/07/0186; 16.9.1999, 99/07/0063).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999070062.X05Im RIS seit
09.10.2003