RS Vwgh 2003/9/11 99/07/0062

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Veröffentlicht am 11.09.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §34 Abs1 impl;
WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Eine in einem Überprüfungsbescheid nach § 121 WRG 1959 enthaltenen Feststellung, dass die Maßnahme "nur" im Wesentlichen projekts- und konsensgemäß ausgeführt worden sei, kann dann nicht rechtswidrig sein, wenn der konkrete Umfang von Abweichungen zwischen bewilligter und ausgeführter Anlage nicht zweifelhaft ist (Hinweis E 13.4.2000, 99/07/0186; 16.9.1999, 99/07/0063).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999070062.X05

Im RIS seit

09.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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