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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §44 Abs1;Rechtssatz
Unabhängig von der Frage, ob der Bf die Übermittlung eines Verhandlungsprotokolls in der Verhandlung begehrt hat, wurde dem Grundsatz des Parteiengehörs Rechnung getragen, wenn ihm in der Verhandlung das Gutachten des Amtssachverständigen mündlich zur Kenntnis gebracht wurde.
Schlagworte
Parteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070023.X03Im RIS seit
07.10.2003Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009