RS Vwgh 2003/9/11 2002/07/0023

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Veröffentlicht am 11.09.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §44 Abs1;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Unabhängig von der Frage, ob der Bf die Übermittlung eines Verhandlungsprotokolls in der Verhandlung begehrt hat, wurde dem Grundsatz des Parteiengehörs Rechnung getragen, wenn ihm in der Verhandlung das Gutachten des Amtssachverständigen mündlich zur Kenntnis gebracht wurde.

Schlagworte

Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070023.X03

Im RIS seit

07.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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