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L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
FamLAG 1967 §12a;Rechtssatz
Der vorliegende Fall betrifft die Frage, ob nach § 2 Z 4 der NÖ EigenmittelV auf Grund des Bezuges von (erhöhter) Familienbeihilfe eine Beitragspflicht des Hilfeempfängers besteht. Ausführungen dazu, dass die insbesondere im Erkenntnis vom 23. September 1996, VfSlg 14563, zum Ausdruck gebrachte Auffassung des Verfassungsgerichtshofes (weiterhin) übernommen und auch auf die im Erkenntnis vom 5. Oktober 1998, VfSlg 15281, entwickelte Begriffsbildung zurückgegriffen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003100090.X02Im RIS seit
17.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009