RS Vwgh 2003/9/15 AW 2003/07/0028

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Veröffentlicht am 15.09.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - wasserrechtliche Überprüfung (betreffend Ortskanalisation) - Der angefochtene Bescheid ist schon deshalb einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich, weil dieser nicht nur eine Feststellung über die im Wesentlichen erfolgte projektsgemäße Ausführung des wasserrechtlich bewilligten Erweiterungsprojektes der gegenständlichen Ortskanalisation enthält, sondern auch die nachträgliche Genehmigung von näher genannten Abweichungen von den bewilligten Projektunterlagen, welche u.a. auch für den Betrieb dieser Anlage wesentlich sind. Allerdings haben die belangte Behörde und die mitbeteiligte Partei öffentliche Interessen (ordnungsgemäße und schadlose Ableitung der Abwässer einer Bergstation, aber auch der baldmöglichste Anschluss des im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Gasthauses an die Ortskanalisation) aufgezeigt, die jedenfalls das Interesse der beschwerdeführenden Partei an einer nicht vom ursprünglich bewilligten Projekt abweichenden Ausführung dieser Kanalerweiterung überwiegen. Die Ausführungen des Beschwerdeführers (das Quellwasser sei auf Grund des Fortbetriebs des Kanals gefährdet) waren hingegen nicht geeignet, die Unverhältnismäßigkeit eines für ihn aus dem Vollzug des angefochtenen Bescheides resultierenden Nachteils darzulegen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Interessenabwägung Vollzug Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003070028.A01

Im RIS seit

19.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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