Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserrechtliche Überprüfung (betreffend Ortskanalisation) - Der angefochtene Bescheid ist schon deshalb einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich, weil dieser nicht nur eine Feststellung über die im Wesentlichen erfolgte projektsgemäße Ausführung des wasserrechtlich bewilligten Erweiterungsprojektes der gegenständlichen Ortskanalisation enthält, sondern auch die nachträgliche Genehmigung von näher genannten Abweichungen von den bewilligten Projektunterlagen, welche u.a. auch für den Betrieb dieser Anlage wesentlich sind. Allerdings haben die belangte Behörde und die mitbeteiligte Partei öffentliche Interessen (ordnungsgemäße und schadlose Ableitung der Abwässer einer Bergstation, aber auch der baldmöglichste Anschluss des im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Gasthauses an die Ortskanalisation) aufgezeigt, die jedenfalls das Interesse der beschwerdeführenden Partei an einer nicht vom ursprünglich bewilligten Projekt abweichenden Ausführung dieser Kanalerweiterung überwiegen. Die Ausführungen des Beschwerdeführers (das Quellwasser sei auf Grund des Fortbetriebs des Kanals gefährdet) waren hingegen nicht geeignet, die Unverhältnismäßigkeit eines für ihn aus dem Vollzug des angefochtenen Bescheides resultierenden Nachteils darzulegen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Interessenabwägung Vollzug Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003070028.A01Im RIS seit
19.01.2004