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L92203 Pflegegeld NiederösterreichNorm
PGG NÖ 1993 §23 Abs5;Rechtssatz
Wenn der Behörde bei Erlassung des Bescheides über die Verweigerung der Nachsicht vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft ein Irrtum bzw ein offenkundiges Versehen unterlaufen ist, so beziehen sich dieser Irrtum bzw dieses Versehen nicht auf Sachverhaltsumstände, die für den Bescheid über die Geldleistung wesentlich sind, sondern auf Sachverhaltsumstände, die für den Nachsichtsbescheid nach § 3 Abs 4 NÖ PGG 1993 wesentlich sind. Ein Irrtum über die Erfüllung von die Erteilung der Nachsicht im Sinn des § 3 Abs 4 leg cit rechtfertigenden Tatbestandsmerkmalen ist allerdings kein Irrtum über den maßgeblichen Sachverhalt im Sinne des § 23 Abs 5 leg cit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003100153.X02Im RIS seit
20.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009