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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Prüfung, ob der Bescheid von der zuständigen Behörde erlassen wurde, hat - jedenfalls bei monokratischen Organen (vgl die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 2. Aufl, unter E 313 zu § 56 AVG wiedergegebene Rechtsprechung) - nicht auf den Zeitpunkt der Approbation, sondern auf jenen der Zustellung abzustellen (vgl zu einem vergleichbaren Sachverhalt - Approbation des Bescheides vor einer Änderung der Rechtslage, aber Zustellung nach dem Zeitpunkt der Rechtsänderung - das hg Erkenntnis vom 13. Jänner 1994, Zl 93/18/0351).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000100082.X02Im RIS seit
27.10.2003