RS Vwgh 2003/9/15 2000/10/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Die Prüfung, ob der Bescheid von der zuständigen Behörde erlassen wurde, hat - jedenfalls bei monokratischen Organen (vgl die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 2. Aufl, unter E 313 zu § 56 AVG wiedergegebene Rechtsprechung) - nicht auf den Zeitpunkt der Approbation, sondern auf jenen der Zustellung abzustellen (vgl zu einem vergleichbaren Sachverhalt - Approbation des Bescheides vor einer Änderung der Rechtslage, aber Zustellung nach dem Zeitpunkt der Rechtsänderung - das hg Erkenntnis vom 13. Jänner 1994, Zl 93/18/0351).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000100082.X02

Im RIS seit

27.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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