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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Krnt 1996 §50 Abs1 litd Z7;Rechtssatz
Für die Strafbarkeit gemäß § 50 Abs. 1 lit. d Z. 7 Krnt BauO 1996 spielt die Erlassung eines Bauauftrages keine Rolle. Der Täter bleibt zufolge § 5 Abs. 1 VStG nur dann straflos, wenn er glaubhaft macht, dass ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift (hier Ausführung eines Vorhabens nach § 7 Krnt BauO 1996 entgegen dem Flächenwidmungsplan) ohne sein Verschulden unmöglich gewesen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002050773.X03Im RIS seit
15.10.2003Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017