RS Vwgh 2003/9/16 97/14/0054

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;

Rechtssatz

Die Beurteilung, es sei nicht fremdüblich, einen allenfalls geschuldeten Werklohn nicht durch Zahlung, sondern durch Finanzierung der gesamten Lebenshaltungskosten desjenigen, der Leistungen erbringe, zu begleichen, widerspricht weder den Denkgesetzen noch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997140054.X02

Im RIS seit

09.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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