Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Die Beurteilung, es sei nicht fremdüblich, einen allenfalls geschuldeten Werklohn nicht durch Zahlung, sondern durch Finanzierung der gesamten Lebenshaltungskosten desjenigen, der Leistungen erbringe, zu begleichen, widerspricht weder den Denkgesetzen noch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997140054.X02Im RIS seit
09.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013