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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §21 Abs1;Rechtssatz
Ein Verarbeitungsbetrieb liegt vor, wenn die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gewonnenen Erzeugnisse in der Form verarbeitet werden, dass ein Gegenstand neuer Marktgängigkeit entsteht. Ob noch Urproduktion oder bereits eine Be- oder Verarbeitung vorliegt, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140228.X02Im RIS seit
09.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013