Index
L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/05/0084 E 18. September 1990 RS 2Stammrechtssatz
Die Notwendigkeit eines Bauvorhabens auf einer Grünfläche für die widmungsgemäße Nutzung kann nur dann angenommen werden, wenn nachgewiesen ist, daß eine landwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, die Baumaßnahme in einem sachlichen oder funktionellen Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung steht, kein anderer Standort eine gleichartige oder bessere betriebswirtschaftliche Voraussetzung im Hinblick auf die widmungsgemäße Nutzung bietet und die Baumaßnahme auf die für diese Nutzung erforderliche Größe, Gestaltung und Ausstattung eingeschränkt bleibt (Hinweis E 28.11.1989, 89/05/0077).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002050728.X05Im RIS seit
22.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008