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L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/10/0317 E 27. April 2000 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit eines Bauvorhabens für die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist an die hiefür maßgebenden Kriterien nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 14.3.1994, 92/10/0397).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002050728.X02Im RIS seit
22.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008